Die Leistungen unserer Wärmepumpenversicherung

Unsere Wärmepumpenversicherung schützt Ihre Wärmepumpe gegen die größten Risiken.  In den besonderen Bedingungen ist insbesondere geregelt, dass die folgenden Schäden abgesichert sind:

1. Diebstahl von Haustechnik

Mitversichert ist der Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl von Haustechnik. Das gilt auch für außerhalb des Gebäudes, auf dem Versicherungsgrundstück aufgestellte Haustechnik wie Wärmepumpen. Die Wärmepumpen müssen zudem nicht umfriedet werden, damit der Versicherungsschutz greift.

2. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar

Mitversichert sind Schäden durch Feuer, Sturm, Leistungswasser, Elementarschäden. Bei Schäden durch diese Gefahren gilt generell Neuwertversicherung. Für Schäden an Maschinentechnik gilt Zeitwert, der Schutz kann gegen Beitragszuschlag auf Neuwert umgestellt werden.

Es gilt ein genereller Selbstbehalt von 150 Euro je Schadenfall, bei Diebstahl gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens 250 Euro, maximal jedoch 2.500 Euro.

Allgefahrenschutz für die Wärmepumpe

Die Bedingungen der Elektronikversicherung in der Wärmepumpenversicherung sehen vor, dass der Versicherer Entschädigung leistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unter anderem wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
  • Wasser, Feuchtigkeit;
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.

Versichert sind dabei alle Kosten, die dem Ihnen bei Eintritt des Versicherungsfalles entstehen, weil Sie zum, Beispiel den Schaden abwehren oder mindern wollten. Versichert sind auch die Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind. Versichert sind ebenfalls Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, wenn nach einem Schaden Teile oder Reste der Wärmepumpe aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren oder – zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallbeseitigungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen sind.

Diese Schäden werden ersetzt

Ebenso versichert sind Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, die Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums.

In den Bedingungen der Maschinenversicherung gehören zu den ersatzfähigen Sachschäden unter anderem die Schäden durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung 
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
  • Zerreißen infolge Fliehkraft;
  • Sturm, Frost oder Eisgang.

Die Leistungsmerkmale stellen hier nur eine Zusammenfassung der Inhalte aus den Wärmepumpenversicherung_Versicherungsbedingungen dar. Die sind in ihrer jeweiligen Fassung ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes.

Die häufigsten Fragen zur Wärmepumpenversicherung

Der Leistungsumfang der Gebäudeversicherung umfasst normalerweise der Schutz der Wärmepumpe gegen Schäden durch

  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasser und Frost
  • Blitzeinschlag
  • Feuer

Mit einer Elementarschadenversicherung sind auch entsprechende Schäden etwa durch Überschwemmung mitversichert. Je nach Tarif decken die Gebäudeversicherungen auch mutwillige Beschädigung durch Dritte und Diebstahl ab.

Hier erhalten Sie einen Überblick über den Leistungsumfang der Gebäudeversicherungen für Wärmepumpen.

Die Gebäudeversicherung kommt normalerweise nicht auf für Schäden an der Wärmepumpe, die entstehen durch

  • Verschleiß,
  • vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin,
  • Schäden an Dritten,
  • Umweltschäden. 
Grundsätzlich haften Sie als Betreiber der Wärmepumpe für Schäden, die durch sie oder Bestandteile verursacht werden. Das kann etwa ein Leck sein, das zu einem Umweltschaden führt, weil Wärme- oder Kälte­mittel­träger austreten und ins Grundwasser gelangen. Oder eine Abdeckung der Wärmepumpe fliegt bei einem Sturm weg und beschädigt ein Nachbarauto. Es besteht bei einem solchen Schaden in der Regel Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung.

Unsere leistungsstarke Wärmepumpenversicherung ersetzt unter anderem Schäden, die entstanden sind durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,
  • Wasser, Feuchtigkeit;
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung,
  • Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten,
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
  • Zerreißen infolge Fliehkraft.
Auf jeden Fall, denn die Investition von meist deutlich mehr als 30.000 Euro sollte gut abgesichert werden gegen alle relevanten Gefahren.

Die Kosten der Wärmepumpenversicherung hängen davon ab, wie teuer die Wärmepumpe bei Installation gewesen ist. Bei Anschaffungskosten von 40.000 Euro versichern wir die Wärmepumpe zum Neuwert mit einem Versicherungsbeitrag von 285,60 Euro jährlich. Jetzt hier individuellen Beitrag berechnen!

Normalerweise sind Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung gegen die versicherten Gebäudegefahren wie Feuer, Leitungswasser, Blitz, Sturm und Hagel abgesichert. Sie sollten aber auf jeden Fall mit dem Versicherer klären, ob die Wärmepumpe explizit mitversichert ist bei Ihnen. Denn die Besonderheit von Wärmepumpen besteht ja darin, dass sich diese häufig nicht im Gebäude befinden und damit nicht automatisch mitversicherter Gebäudebestandteil sind.
Nein, die Hausratversicherung leistet nicht für Wärmepumpen, die zum Beispiel gestohlen werden. Denn die Hausratversicherung leistet nur für klassischen Hausrat und dazu zählt die Wärmepumpe nicht. Die Wärmepumpen müssen als Teil eines Gebäudes über die Wohngebäudeversicherung oder mit einer Wärmepumpenversicherung gegen mögliche Gefahren abgesichert werden.
Wärmepumpen sind zunehmend beliebtes Diebesgut. Ein Diebstahl der Wärmepumpe ist nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Achten Sie darauf, ob Ihre Gebäudeversicherung einen solchen Schutz bietet und wählen Sie ansonsten eine separate Wärmepumpenversicherung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Diebstahl der Wärmepumpe zumindest zu erschweren:

  • Sie können die Wärmepumpe am Haus fest verschweißen oder verschrauben.
  • Diebstahlhemmende Schrauben erschweren zusätzliche die Wegnahme.
  • Wärmepumpen-Verkleidung machen es Dieben fast unmöglich, die Geräte abzubauen und mitzunehmen.
Im ersten Schritt sollte bei einem Ausfall oder Schaden ein Fachbetrieb eingeschaltet werden, der die Wärmepumpe in Augenschein nimmt. Der Handwerker:in kann die Ursache des Schadens herausfinden und die Wärmepumpe reparieren. Wurde die Wärmepumpe bei einem versicherten Ereignis wie einem Sturm oder einem Diebstahl bzw. Vandalismus beschädigt, schalten Sie unverzüglich Ihre Wohngebäudeversicherung oder die Wärmepumpenversicherung ein.